Auftrag/Anfrage Service
Kosten enstehen erst ab Auftragsausführung. Auftragserfassung und Erstbearbeitung werden nicht in Rechnung gestellt.
In dringenden Fällen und bei Fragen zum Serviceablauf, können Sie uns gerne auch telefonisch kontaktieren.
Allgemeine Lieferbedingungen für Service- und Reparaturarbeiten
der PAS Pumpentechnik GmbH - Stand: Februar 2020:
· Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich an den Auftraggeber.
· Für mögliche Gewährleistungsansprüche, deren AUTORISIERTER SERVICEPARTNER wir sind und in weiterer Folge, wir die Gewährleistungsabwicklungen übernehmen, muss eine Kopie der Original-Rechnung übermittelt werden (E-Mail oder Fax). Dieser Vorgang ist nicht notwendig, wenn ein Produkt über PAS Pumpentechnik GmbH bezogen wurde.
· Für die Garantieleistungen, deren AUTORISIERTER SERVICEPARTNER wir sind, gelten die des jeweiligen Herstellers in den „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“ angeführten Punkte, welche sich auf „Garantieleistung“ beziehen und werden DIREKT VON UNS ABGEWICKELT. Anders geltende Vereinbarungen müssen der Rechnung beigelegt werden. Nachträgliche Richtigstellungen werden aufwandsbezogen verrechnet.
· Garantieleistungen von anderen Produkten müssen vom Auftraggeber selbst eingefordert und abgewickelt werden. Von PAS hierzu getätigte Aussagen sind rechtlich unverbindlich.
· Nicht vollständig bzw. nicht korrekt ausgefüllte Service-Anforderungen können zu einer verzögerten Bearbeitung und/oder zu einem kostenpflichtigen Fehleinsatz führen.
· Eine fachgerechte Installation unter Einhaltung der EU-Normen, nationalen Gesetzen und örtlichen Vorschriften, sowie Einhaltung des vorgeschriebenen Arbeitsschutzes werden vorausgesetzt. Bei groben Verstößen hat PAS das Recht, die beauftragten Arbeiten abzulehnen/nicht durchzuführen/abzubrechen. Die bis dahin entstanden Kosten werden mit dem Auftraggeber abgerechnet und müssen PAS ersetzt werden. PAS ist hier schad- und klaglos zu halten.
· Unterwasserpumpen müssen durch ein vom Auftraggeber oder Dritten beauftragtes Installations-/Brunnenbauunternehmen ausgebaut werden. Ggf. kann dies mit separater Vereinbarung als verrechenbare Serviceleistung beauftragt werden. In diesem Fall werden nach eigenem Ermessen dafür konzessionierte Subunternehmen von PAS beauftragt und von PAS mit Gemeinkostenzuschlag weiterverrechnet.
· Anfallende Überstundenzuschläge sind zu bezahlen, wenn eine neuerliche Anreise höhere Kosten verursacht oder es wichtig ist, dass die Servicetätigkeit abgeschlossen wird.
· Überstunden und Sonderdienste (wie z.B.: Notdienst-, Nacht-, Wochenend-, Expresseinsätze, Piketteinsätze oder drgl.) sind abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln/Ressourcen und sind immer individuell zu vereinbaren. Ein Rechtsanspruch besteht nicht darauf.
· Für sämtliche Lieferungen, Service, Reparaturen und Montageleistungen ist der Käufer/Auftraggeber für den Zugang in die Anlage (Einsatzort) verantwortlich bzw. muss unsere damit bedingten Mehrkosten tragen. Unter freien Zutritt verstehen wir die Gewährleistung notwendiger Rahmenbedingungen für Sicherheit der Personen, Erzielung der Arbeitsgüte und unbehinderter Transport von Pumpe, Motor, Neben- und Hilfsaggregate und Montagemitteln.
· Serviceleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der oben angeführten Bedingungen bzw. gelten für Angebote, Lieferungen und Leistungen von PAS die AGB der Mechatroniker für Unternehmergeschäfte (WKOE).
Andere Vereinbarungen gelten nur als verbindlich, wenn diese schriftlich anerkannt wurden.
· Für Montage- und Serviceleistungen gelten ergänzend die Montagebedingungen des Fachverbandes der Maschinen- und Stahlbauindustrie Österreichs.
HINWEIS VOR und NACH Service- und Reparaturarbeiten vor Ort, um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleiten. Hier sind durch den Auftraggeber/Anlagenbetreiber die folgenden Tätigkeiten sicherzustellen:
· Freie Zugänglichkeit der Pumpe/Anlage (lt. obigen Bedingungen)
· Notwendige Hilfsvorrichtungen (Leiter, Gerüst, Hebevorrichtung etc.) müssen vor dem Service bekannt gegeben und ggf. zur Verfügung gestellt werden.
· Strom- und Wasseranschluss für Probeläufe müssen vorhanden sein.
· Entfernen und Anbringen der ggf. vorhandenen Isolierung bzw. die Widerherstellung einer ordnungsgemäßen Isolierung.
· Entleeren, Befüllen u. Entlüften der Anlage, wenn keine Möglichkeit des unmittelbaren Absperrens/Abschiebern vorhanden ist oder wenn die Absperreinrichtungen nicht funktionieren.
· Fäkalienhebeanlagen sollten geleert, gereinigt und gespült sein/werden. Ggf. muss die Vorgangsweise mit unseren Service abgestimmt werden.
· Abwasser-, Zisternen- Brunnenanlagen usw., in Schächten, Gruben, Behältern (umschlossenen Räumen), erfordern gesetzlich den Einsatz von 2 Technikern.
· Auftraggeber/Betreiber muss die FREIMESSUNG von umschlossenen Räumen veranlassen oder einen Termin mit Freimessung mit unserer Serviceleitung vereinbaren.
· Pumpen/Anlagen mit bedenklichen Medien/Stoffen müssen unbedingt gemeldet und eine Unbedenklichkeitserklärung (wird per Email gesendet) pro Pumpe abgegeben werden.
· Ergänzung zu oben, zu den „Allgemeinen Bedingungen für Service-Aufträge“ im Fall von möglichen Gewährleistungsansprüchen bei Produkten als AUTORISIERTER Partner: … kann die Rechnung auch dem Servicetechniker vor Ort auch zum Abfotografieren vorgelegt werden.
HINWEIS zu Anlagen/Pumpen/Motore usw. mit Explosionsschutz- EX / ATEX: Vorgangsweise und Pflichten des Auftraggebers/Betreibers bei explosionsgeschützten Geräten und EX-Zonen:
· Fachgerechte, den Explosionsschutz-Richtlinien entsprechende Installation unter Einhaltung der EU-Vorgaben, nationalen Bestimmungen und örtlichen Vorschriften, sowie Einhaltung des vorgeschriebenen Arbeitsschutzes.
· Die korrekte Umsetzung der Explosionsschutz-Richtlinien liegt immer in der Verantwortung des Anlagen-Errichters und kann von uns weder kontrolliert noch bestätigt werden.
· Hinweise (automatisch ohne Aufforderung) zu EX/ATEX Geräten/Zonen und Übergabe von allen für den Service oder Inbetriebnahme notwendigen Dokumenten und Informationen zu einsetzbaren Arbeitsgeräten und Arbeitskleidung inkl. Schuhen.
· Beistellung einer fachkundigen Person, während der Arbeiten, die die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen besitzt und mit den möglichen Gefahren und erforderlichen Schutz und Rettungsmaßnahmen vertraut ist.
· Unterweisung inkl. Notfallplan und schriftliche Arbeitsfreigabe vor Beginn der Arbeiten an Explosionsgeschützten Pumpen/Anlagen bzw. beim Durchqueren von EX-Zonen.
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